Mitmachen
Deutschland ist Energie-Importland, denn über 70% der Energie tragenden Rohstoffe werden importiert. Deutschland ist auch weltweit die einzige große Wirtschaftsnation, die den Ausstieg aus der Kernenergie endgültig beschlossen hat. Mehr Unabhängigkeit bieten Anlagen, die auf nachhaltige Energieformen, insbesondere Sonnen- und Windenergie, setzen. Deutschland liegt nicht in der Sahara, aber Deutschland ist dennoch „Sonnenland". Jede direkt aus der Sonne gewonnene Energiemenge ist ein Mehr an Unabhängigkeit und Klimaschutz.
Die direkteste Art der Energiegewinnung aus Sonnenenergie ist die Umwandlung von Licht in Strom mittels Photovoltaik. Energie von der Sonne kann jedoch nur in der Fläche gewonnen werden. Jedes einzelne Flächenstück trägt daher zum Ertrag bei. Durch den Einsatz von Photovoltaik auf Dachflächen ist Energiegewinnung im Gegensatz zu herkömmlichen Kraftwerken fast unsichtbar und vor allem emissionsfrei. Heutige Photovoltaikanlagen sind ökologisch unzweifelhaft sinnvoll, denn sie erzeugen viel mehr Energie als bei ihrer Herstellung verwendet wurde. Viele Mitmenschen haben sich bereits dieser Thematik angenommen, etliche andere wollen sich jetzt selbst engagieren. Mögliches Beispiel:
Die Dachfläche Ihrer Immobilie wird durch eine Photovoltaikanlage zum Sonnenenergiekraftwerk. Ein Fachunternehmen erstellt Ihnen eine auf Ihr Objekt zugeschnittene Planung samt Angebot. Sie finanzieren die Anlage aus eigenen Mitteln und erhalten eine auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für den von Ihnen erzeugten Strom. Sie rechnen mit dem Energieversorgungsunternehmen Ihre Erträge ab und sorgen selbst dafür, dass die Anlage fehlerfrei läuft. Wenn Sie sich dieser Rolle des Betreibers gewachsen fühlen, dann zögern Sie nicht und gehen Sie das Projekt umgehend an.
Sie wollen sich nicht mit der Technik von Photovoltaik befassen oder Sie wollen sich nicht mit em Kauf einer Anlage finanziell binden oder Sie scheuen den Aufwand des eigenen Anlagenbetriebs oder Sie haben vielleicht gar keine eigenen Dachfläche und würden sich dennoch gern an der Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht beteiligen — dann werden Sie doch einfach Mitunternehmer ...
Als Genossenschaftler sind Sie an „Ihrer" Genossenschaft unternehmerisch beteiligt. Ihre Stimme zählt, und zwar völlig unabhängig von der Höhe Ihrer Beteiligung. Sie entscheiden mit, wenn aus den Reihen der Genossenschaftler der Aufsichtsrat gewählt wird, der wiederum Mitglieder „Ihrer" Genossenschaft zum Vorstand bestellt. Sie nehmen im Verhältnis Ihrer Beteiligung an Erfolg und Risiko „Ihrer" Genossenschaft teil. Sämtliche unternehmerische Tätigkeit wird vom Vorstand „Ihrer" Genossenschaft abgewickelt. Sie profitieren anteilig gemäß der Höhe Ihres finanziellen Engagements Die Genossenschaft ist die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland, denn sie muss sich regelmäßig vom Genossenschaftsverband, dessen Mitglied sie ist, prüfen lassen.
Für die Bereitstellung Ihres Daches zur Nutzung durch Photovoltaik erhalten Sie als Gegenleistung eine Pacht. Sie können selbstverständlich auch Mitglied werden und profitieren so vom Erfolg Ihrer Genossenschaft. Wenn Sie wollen, beteiligen Sie sich in angemessener Höhe finanziell direkt an der Anlage auf Ihrem Dach. Ob Privatperson, ob landwirtschaftlicher Betrieb, ob Unternehmen oder Kommune — die Genossenschaft Sonnenland eG wird Ihnen stets ein zuverlässiger Vertragspartner sein.
Ohne eigene Dachfläche beteiligen Sie sich an Photovoltaikanlagen der Genossenschaft. Der Erfolg der Genossenschaft wird auf ihre Mitglieder im Verhältnis ihrer Beteiligung aufgeteilt. In der Gemeinschaft aller Genossenschaftler sind Sie Mitunternehmer und teilen mit allen anderen Mitgliedern somit ebenso das unternehmerisches Risiko wie den unternehmerischen Erfolg.
Beteiligung
Beteiligung als Mitglied
Um stimmberechtigtes Mitglied unserer Genossenschaft zu werden, müssen Sie sich durch Beitrittserklärung mit mindestens einem Mitgliedsanteil zu 100 Euro beteiligen. Nach Zulassung durch den Vorstand stehen Ihnen alle Rechte und Pflichten gemäß unserer Satzung als ordentliches Mitglied zu. Satzungsgemäß muss ein Genossenschaftsanteil wenigstens fünf Jahre gehalten werden.
Weitere Beteiligung an der Genossenschaft
Über die Mitgliedschaft mit einem Anteil hinaus kann man sich durch Beteiligungserklärung (wie Beitrittserklärung, Ausfüllhilfe wie oben) mit weiteren Mitgliedsanteilen, wiederum zu je 100 Euro an unserer Sonnenland eG beteiligen. Die Anzahl weiterer Beteiligungsanteile wird durch den Vorstand festgelegt, derzeit ist die Zeichnung von nur einem weiteren Anteil zulässig. Generell ist gemäß Satzung die Anteilsvergabe ohnehin dahingehend beschränkt, dass kein Mitglied mehr als 10 Prozent aller ausgegebenen Genossenschaftsanteile innehaben kann. Durch mehrere Anteile wird kein höherwertiges Stimmrecht als nur genau eine Stimme erworben. Die aus Überschüssen erwirtschafteten Dividenden werden im Verhältnis zur Anzahl der Mitgliedsanteile ausgeschüttet. Bei Neuanträgen kann die Beantragung von Mitgliedschaft und weiteren Anteilen in einem Formular erfolgen.
Dividende
Grundsätzlich werden alle Mitgliedsanteile zur Projektfinanzierung verwendet. Unsere Genossenschaft ist bestrebt, daraus Überschüsse zu erwirtschaften. Diese Überschüsse müssen zunächst innerhalb der Genossenschaft mit Gewerbesteuer, Köperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag versteuert werden. Aus dem versteuerten Gewinn können dann auf Beschluss durch die Generalversammlung Dividenden auf die gezeichneten Anteile ausgeschüttet werden. Wie hoch diese Dividende ausfällt, ergibt sich erst aus dem Jahreabschluss des betreffenden Jahres. Es lohnt sich durchaus, die Mitgliedsanteile länger als die satzungsgemäß vereinbarten fünf Jahre zu halten. Die Dividenden für alle Jahre seit 2012 betrugen jeweils 6,0%.
Vorteile der Beteiligung durch Mitgliedsanteile
Das Mitglied nimmt am Gesamterfolg der Genossenschaft teil, einzelne Projektrisiken wirken sich somit nur gering aus.
Die bessere Alternative
Die direkte zusätzliche Beteiligung der Mitglieder an einzelnen Projekten über Nachrangdarlehen an die eigene Genossenschaft. Hierdurch wird auch die Doppelbesteuerung vermieden, weil bei Nachrangdarlehen die Zinsleistungen an die nachrangdarlehensgebenden Mitglieder als Betriebsausgabe anzusehen sind.
Beteiligung an Projekten
Nachrangdarlehen (oder "Projektdarlehen", exklusiv für Mitglieder)
Nachrangdarlehen von Sonnenland sind immer projektbezogen. Das Mitglied kann sich so an einem ganz konkreten Projekt, bzw. Projektpaket beteiligen. Bei der Zulassung von Projektbeteiligungen über Nachrangdarlehen haben Mitglieder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der das Projekt duchgeführt wird, grundsätzlich einen gewissen Vorteil gegenüber der Beteiligung anderer Mitglieder. Dies ist das so genannte "Kirchtumprinzip" der Bürgerenergiegenossenschaft Sonnenland. Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass die Erträge des betreffenden Projekts überwiegend am Ort bleiben.
Nachrangdarlehen sind immer zusätzliche Beteiligungen und stehen ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung. Sie können in der Regel zu einem Nominalwert von 900 Euro oder Mehrfachen davon gezeichnet werden. Es ist aber verpflichtend, dass zu jedem Nachrangdarlehenanteil je 900 Euro gleichzeitig mindestens ein Mitgliedsanteil von 100 Euro gezeichnet ist. Diese Verknüpfung ist notwendig, damit nicht ein Mindestanteil von Genossenschaftsanteilen am Eigenkapital unterschritten wird.
Mit der Vergabe von nachrangigen Darlehen der Mitglieder an ihre Genossenschaft können Doppelbesteuerungen vermieden werden. Hierbei zahlt die Genossenschaft unabhängig vom Unternehmenserfolg auf das gewährte Darlehen vom ersten Tag an einen vereinbarten Zins. Diese Zinszahlungen sind in der Genossenschaft Betriebsausgaben, beim Mitglied dagegen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie werden also zum Vorteil des Mitglieds nur einmal versteuert. Als Gegenleistung für diesen Vorteil tritt das Mitglied mit seinen Forderungen gegenüber anderen Forderungen (z.B. von Banken) im Rang zurück.
Diese Form der renditestarken Mitgliedsbeteiligung wird heute von fast allen modernen Energiegenossenschaften praktiziert. Abhängig vom jeweiligen Projekt, bietet Sonnenland Nachrangdarlehensverträge zu ganz unterschiedlichen Konditionen an:
Bitte beachten Sie: Nicht zu jedem Projekt werden alle Darlehensformen angeboten.
NRD 10
Ein solches Nachrangdarlehen läuft über eine Anzahl von Jahren, hier im Beispiel 10 Kalenderjahre, zuzüglich des Anfangsjahrs. Es wird ein fester Zins vereinbart. Am Ende eines jeden vollständigen Kalenderjahrs wird eine Annuität, das ist ein fest vereinbartet Betrag, der aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht, an das Mitglied zurückgezahlt. Diese Art der Darlehensvergabe wird üblicherweise von Banken an unsere Genossenschaft gewährt. Daher sollte diese Form des Darlehens auch für unsere Mitglieder eine attraktive Beteiligungsform sein.
NDR 15
Ein solches Darlehen hat beispielsweise eine Laufzeit von 15 Kalenderjahren plus das Anfangsjahr. Zum Ende eines jeden Jahrs wird der Darlehensbestand verzinst und die Zinsen ausgezahlt. Ab dem 11. vollen Jahr wird das Darlehen in fünf gleich hohen jährlichen Anteilen zurückgezahlt. Anstelle eines festen Zinssatzes wird ein Erfolgszins vereinbart, der vom tatsächlichen Ertrag des betreffenden Projekts abhängt. Um Ertragsschwankungen auszugleichen, kann für die Ermittlung des Mehrertrags über drei volle Betriebsjahre gemittelt werden. Die Auszahlung des ertragsanhängigen Erfolgszinses ist also frühestens ab dem dritten vollständigen Betriebsjahr möglich, bis dahin wird ein vereinbarter Festzins gezahlt.
NRD 20
Dieses Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit von 20 Kalenderjahren plus das Anfangsjahr. Dieses Darlehen ist der Normalfall, denn es stellt Mitglieder von Sonnenland gleich mit Privatinvestoren in Solaranlagen, deren Eigenkapital wegen der Einspeisevergütung auch über die gesamte Betriebszeit ihrer Anlage gebunden ist. Hier beginnen Tilgungen ab dem 16. vollen Jahr, dabei ist der Erfolgszins höher. In Abhängigkeit vom betreffenden Projekt können die Bedingungen aber von den vorgenannten abweichen.
Vorteile der Beteiligung durch Nachrangdarlehen:
Garantierte Verzinsung vom ersten Tag an, attraktiver Bonuszins bei höheren Erträgen, Vermeidung der Doppelbesteuerung.




