Beitritt zur Genossenschaft

Element MUm stimmberechtigtes Mitglied unserer Genossenschaft zu werden, müssen Sie sich durch Beitrittserklärung mit mindestens einem Mitgliedsanteil zu 100 Euro beteiligen. Nach Zulassung durch den Vorstand stehen Ihnen alle Rechte und Pflichten gemäß unserer Satzung als ordentliches Mitglied zu. Satzungsgemäß muss ein Genossenschaftsanteil wenigstens fünf Jahre gehalten werden.

Weitere Beteiligung an der Genossenschaft

Element BÜber die Mitgliedschaft mit einem Anteil hinaus kann man sich durch Beteiligungserklärung (wie Beitrittserklärung, Ausfüllhilfe wie oben) mit weiteren Mitgliedsanteilen, wiederum zu je 100 Euro an unserer Sonnenland eG beteiligen. Die Anzahl weiterer Beteiligungsanteile wird durch den Vorstand festgelegt, derzeit ist die Zeichnung von nur einem weiteren Anteil zulässig. Generell ist gemäß Satzung die Anteilsvergabe ohnehin dahingehend beschränkt, dass kein Mitglied mehr als 10 Prozent aller ausgegebenen Genossenschaftsanteile innehaben kann. Durch mehrere Anteile wird kein höherwertiges Stimmrecht als nur genau eine Stimme erworben. Die aus Überschüssen erwirtschafteten Dividenden werden im Verhältnis zur Anzahl der Mitgliedsanteile ausgeschüttet. Bei Neuanträgen kann die Beantragung von Mitgliedschaft und weiteren Anteilen in einem Formular erfolgen.

 

Dividende

Grundsätzlich werden alle Mitgliedsanteile zur Projektfinanzierung verwendet. Unsere Genossenschaft ist betrebt, daraus Überschüsse zu erwirtschaften. Diese Überschüsse müssen zunächst innerhalb der Genossenschaft mit Gewerbesteuer, Köperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag versteuert werden. Aus dem versteuerten Gewinn können dann auf Beschluss durch die Generalversammlung Dividenden auf die gezeichneten Anteile ausgeschüttet werden. Wie hoch diese Dividende ausfällt, ergibt sich erst aus dem Jahreabschluss des betreffenden Jahres. Erfahrungsgemäß werden in den ersten Betriebsjahren wegen der Anlaufkosten einer Genossenschaft keine oder nur geringe Dividenden ausgeschüttet. Nach der Rückzahlung aller fremden Verbindlichkeiten werden dagegen die Überschüsse meist als Dividende ausgeschüttet. Es lohnt sich also durchaus, die Mitgliedsanteile länger als die satzungsgemäßen fünf Jahre zu halten. Die Dividenden für die Jahre seit 2012 betrugen jeweils 6,0%.

 

Vorteile der Beteiligung durch Mitgliedsanteile:

Das Mitglied nimmt am Gesamterfolg der Genossenschaft teil, einzelne Projektrisiken wirken sich somit nur gering aus.

Zusätzliche Alternative:

Direkte zusätzliche Beteiligung an einzelnen Projekten über Nachrangdarlehen. Hiermit wird auch eine Doppelbesteuerung umgangen, weil bei Nachrangdarlehen die Zinsleistungen an die Nachrangdarlehensgeber als Betriebsausgabe anzusehen sind.