Nachrangdarlehen (oder "Projektdarlehen", exklusiv für Mitglieder)
Nachrangdarlehen von Sonnenland sind immer projektbezogen. Das Mitglied kann sich so an einem ganz konkreten Projekt, bzw. Projektpaket beteiligen. Bei der Zulassung von Beteiligungen durch Nachrangdarlehen haben Mitbürger, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, in der das Projekt duchgeführt wird, grundsätzlich einen gewissen Vorrang vor der Beteiligung anderer Mitglieder. Dies ist das so genannte "Kirchtumprinzip" der Bürgerenergiegenossenschaft Sonnenland. Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass die Erträge des betreffenden Projekts überwiegend am Ort bleiben.
Nachrangdarlehen sind immer zusätzliche Beteiligungen und stehen ausschließlich Mitgliedern zu. Sie können zu einem Nominalwert von 900 Euro oder Mehrfachen davon gezeichnet werden. Es ist aber verpflichtend, dass zu jedem Nachrangdarlehenanteil je 900 Euro gleichzeitig mindestens ein Mitgliedsanteil von 100 Euro gezeichnet ist. Diese Verknüpfung ist notwendig, damit nicht ein Mindestanteil von Genossenschaftsanteilen am Eigenkapital unterschritten wird.
Mit der Vergabe von nachrangigen Darlehen der Mitglieder an ihre Genossenschaft können Doppelbesteuerungen vermieden werden. Hierbei zahlt die Genossenschaft unabhängig vom Unternehmenserfolg auf das gewährte Darlehen vom ersten Tag an einen vereinbarten Zins. Diese Zinszahlungen sind in der Genossenschaft Betriebsausgaben, beim Mitglied dagegen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie werden also zum Vorteil des Mitglieds nur einmal versteuert. Als Gegenleistung für diesen Vorteil tritt das Mitglied mit seinen Forderungen gegenüber anderen Forderungen (z.B. von Banken) im Rang zurück.
Diese Form der renditestarken Mitgliedsbeteiligung wird heute von fast allen modernen Energiegenossenschaften praktiziert. Um den Anlagestrategien seiner Mitglieder entgegen zu kommen, bietet Sonnenland verschiedene Nachrangdarlehensverträge zur Auswahl:
Bitte beachten: Nicht zu jedem Projekt werden alle Darlehensformen angeboten.
Das Annuitätendarlehen
Dieses Nachrangdarlehen läuft über 10 Kalenderjahre plus das Anfangsjahr. Es wird ein fester Zins vereinbart. Am Ende eines jeden vollständigen Kalenderjahrs wird eine Annuität, das ist ein fest vereinbartet Betrag, der aus einem Teil Zinsen und einem Teil Tilgung besteht, an das Mitglied zurückgezahlt. Diese Art der Darlehensvergabe wird üblicherweise von Banken an unsere Genossenschaft gewährt. Daher sollte diese Form des Darlehens auch für unsere Mitglieder eine attraktive Beteiligungsform sein.
Der Mittelstreckler mit Chance
Ein solches Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Kalenderjahren plus das Anfangsjahr. Zum Ende eines jeden Jahrs wird der Darlehensbestand verzinst und die Zinsen ausgezahlt. Ab dem 11. vollen Jahr wird das Darlehen in fünf gleich hohen jährlichen Raten zurückgezahlt. Anstelle eines festen Zinssatzes wird ein Erfolgszins vereinbart, der vom tatsächlichen Ertrag des betreffenden Projekts abhängt. Um Ertragsschwankungen auszugleichen, werden für die Ermittlung des Mehrertrags drei volle Betriebsjahre gemittelt. Die Auszahlung des ertragsanhängigen Erfolgszinses ist also frühestens ab dem dritten vollständigen Betriebsjahr möglich, bis dahin wird ein vereinbarter Festzins gezahlt.
Der Langläufer mit höherer Chance (Standard)
Dieses Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit von 20 Kalenderjahren plus das Anfangsjahr. Dieses Darlehen ist der Normalfall, denn es stellt Mitglieder von Sonnenland gleich mit Privatinvestoren in Solaranlagen, deren Eigenkapital auch über die geamte Betriebszeit ihrer Anlage gebunden ist. Abweichend vom 15-jährigen Darlehen beginnen die Tilgungen ab dem 16. vollen Jahr, dazu ist der Erfolgszins höher. In Abhängigkeit vom betreffenden Projekt können die Bedingungen aber von den vorgenannten abweichen.
Vorteile der Beteiligung durch Nachrangdarlehen:
Garantierte Verzinsung vom ersten Tag an, attraktiver Bonuszins bei längeren Laufzeiten, Vermeidung der Doppelbesteuerung.