Unsere Genossenschaft wurde Ende März 2010 von 73 engagierten Personen aus dem Kreis Gießen und Umgebung gegründet und ist seit Juni 2010 eine eingetragene Genossenschaft. Ziel unserer Genossenschaft ist die Erzeugung und der Vertrieb von sogenannten "Eneuerbaren Energien" aller Art. Mit stetig wachsender Mitgliederzahl hat sich unsere Genossenschaft als verlässlicher Partner von Kommunen, Städten, des Landkreis Gießen und Baugenossenschaften etabliert. Wir betreiben bereits Solarstrom-Anlagen auf Schulen, Kindertagesstätten, Wohnhäusern, Werkshallen und einem Hallenbad. In Buseck, Staufenberg und Fernwald sind wir darüber hinaus an mehreren Solarparks beteiligt. Ständig sind weitere Projekte Planung oder stehen kurz vor der Inbetriebnahme. Größere Projekte stehen an, so z.B. Investitionen in Windkraft.
Genossenschaften wie wir denken langfristig, arbeiten wirtschaftlich, aber nicht ausschließlich gewinnorientiert, und betreiben als Hauptzweck die Förderung ihrer Mitglieder.
- Die "eG" ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Mitglieder einer "eG" sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
- Die "eG" ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme - unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
- Die "eG" ist eine juristische Person, die mit Eintrag in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Zur Gründung einer "eG" sind bereits drei Personen ausreichend.
- Die "eG" hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der "eG" sein. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
- Die "eG" ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
- Mitglieder einer "eG" können natürliche und juristische Personen werden.
- Mitglieder einer "eG" haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
- Mitglieder einer "eG" haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die "eG". Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich, und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
- Die "eG" ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der steuerfreien genossenschaftlichen Rückvergütung.
- Die "eG" ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren "eGs" den Jahresabschluss prüft. Die "eG" ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.